Verpackungsgesetz - Beratung und Prüfung | ReVerde GmbH
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Verpackungsgesetz Information

Verpackungsgesetz - VerpackG

Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu recyceln. Für Hersteller/Abfüller, Importeure und Entsorgungsunternehmen bestehen eine Reihe von Registrierungs-, Dokumentations- und Räcknahmeverpflichtungen, die zum Teil von unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen sind. Wir beraten oder prüfen die unterschiedlichen Akteure im Bereich des Verpackungsgesetzes. Hierzu beschäftigen wir Sachverständige, die von der IHK nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt sind und die für die im Verpackungsgesetz vorgegebenen Prüfungen zugelassen sind.

Unsere Dienstleistungen im Bereich VerpackG

Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes oder prüfen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des VerpackG.

Hierzu gehören z. B.:

  • Ermittlung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien von Herstellern auf Basis des Kriterienkataloges der Zentralen Stelle, Unterstützung bei der Registrierung und Mengenmeldungen (ZSVR, System);
  • Prüfung von Vollständigkeitserklärungen von Hersteller und Importeuren gem. § 11 Verpackungsgesetz;
  • Erstellung von Anlagenzertifikaten gem. Pos. 10.6 der Prüfleitlinie-Mengenstromnachweis-Systeme (PLL-MSN-Systeme) der Zentralen Stelle Verpackungsregister;
  • Prüfung von Mengenstromnachweisen von dualen Systemen gem. § 17 Abs. 2 Verpackungsgesetz und Branchenlösungen gem. § 8 Verpackungsgesetz.
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