
Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu recyceln. Für Hersteller/Abfüller, Importeure und Entsorgungsunternehmen bestehen eine Reihe von Registrierungs-, Dokumentations- und Räcknahmeverpflichtungen, die zum Teil von unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen sind. Wir beraten oder prüfen die unterschiedlichen Akteure im Bereich des Verpackungsgesetzes. Hierzu beschäftigen wir Sachverständige, die von der IHK nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt sind und die für die im Verpackungsgesetz vorgegebenen Prüfungen zugelassen sind.
Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes oder prüfen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des VerpackG.
Hierzu gehören z. B.: